Allgemeine Geschäftsbedingungen

ieferfristen: Die Firma Montag Bürosysteme GmbH (nachfolgend immer Fa. Montag genannt) liefert den Kaufgegenstand innerhalb der im Vertrag festgelegten Lieferfrist. Kann Fa. Montag die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen – beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer - zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist ist der Käufer mit dem Hinweis, daß er den Liefergegenstand nicht abnimmt, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Von Fa. Montag nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbereich, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und schwerwiegende Betriebsstörungen sowohl bei Fa. Montag als auch bei Zulieferern, verlängern die Lieferzeit angemessen. In diesen Fällen ist Fa. Montag auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. Montag behält sich vor, eine Auslieferung erst dann vorzunehmen, wenn die Bezahlung des Kaufpreises sichergestellt ist.

Preise: Die Preise gelten laut Vereinbarung und ab Fa.  Montag. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Leasing oder Mietbestellungen ist Fa. Montag berechtigt den Vertrag über eine Leasinggesellschaft abzuwickeln.

Zahlung: Service –, Montage -, Schulung –, Miet und Leasingrechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

Schadenersatz wegen Nichterfüllung: Gerät der Käufer in Annahmeverzug , obwohl das Lieferdatum fest vereinbart wurde, so ist Fa. Montag dazu berechtigt, bezüglich der noch nicht ausgelieferten Waren die Rechnung sofort zu erstellen und die Bezahlung lt. Zahlungsbedingungen zu fordern. Die Lagerkosten der Ware geht zu Lasten des Kunden.

Eigentumsvorbehalt: Die gekauften Waren gemäß Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen und Nebenforderungen Eigentum der Fa. Montag.

Gewährleistung: Die Gewährleistung neu hergestellter und bezogener Ware beträgt 24 Monate. Eine weitergehende Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.  Vor Wandlung oder Minderung hat der Käufer der Fa. Montag  wenigstens zwei Nachbesserungsmöglichkeiten  innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Erfüllungsort für jegliche Gewährleistungsansprüche ist Frankenthal. Der Verkauf von gebrauchten Waren aller Art erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.

Widerrufsrecht / Rückgaberecht  Der Kunde kann einen Kaufvertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nach Erhalt der Waren / Leistungen rückgängig machen. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, die Waren zurückzusenden. Der Kunde tut dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Nur unbenutzte und unbeschädigte Produkte können zurückgegeben werden.

Schadenersatz: Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens – gleich aus welchem Rechtsgrund - wird nicht gewährt, es sei denn, der Schadenseintritt beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Montag.

Nebenabreden: Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist, sofern es sich um beidseitige Handelsgeschäfte  handelt, Frankenthal/Pfalz. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel und Scheckprozess.

Wahlweise ist Fa. Montag auch dazu berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen  Gerichtsstand zu verklagen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne der vorstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht oder nicht in vollem Umfange wirksam sein, wird davon nicht die Gültigkeit der übrigen berührt. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

Dezember 2006

Montag-Bürosysteme GmbH
Am Lausböhl 1
67227 Frankenthal